Wohnsitz
- in Deutschland
- Ausnahme: Berufserfahrung mindestens zur Hälfte in Deutschland erworben
Qualifikation
- kein Berufsabschluss im Referenzberuf
- kein anerkannter ausländischer Abschluss im Referenzberuf
Momentan
- kein Ausbildungsverhältnis im Referenzberuf
- kein Umschulungsverhältnis im Referenzberuf
Alter
- mindestens 25 Jahre
- Ausnahme: kein Mindestalter bei Feststellung der teilweisen Vergleichbarkeit für Menschen mit Behinderung
Berufserfahrung
- im Referenzberuf
- mindestens das 1,5-fache der Regelausbildungszeit des Referenzberufes