Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA)
- Die Ausländerbehörde leitet das Verfahren ein: Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" inklusive "Zusatzblatt A" sowie erforderlichenfalls ein Qualifizierungsplan werden an die BA weitergeleitet.
- Zustimmung der BA gilt als erteilt, wenn die BA innerhalb von einer Woche nichts Gegenteiliges mitteilt: Ausländerbehörde hält Erledigungsfrist nach.
Bitte beachten: Zustimmungsverfahren der BA wird in Abhängigkeit vom Ausgang des Anerkennungsverfahrens durchgeführt.