Schritt
01
Bevollmächtigung des Arbeitgebers
  • Die ausländische Fachkraft erteilt dem künftigen Arbeitgeber in Deutschland eine Vollmacht zur Einleitung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens.
  • Die ausländische Fachkraft sendet dem Arbeitgeber die notwendigen Dokumente: Vollmacht, Passkopie und Nachweise zur Berufsqualifikation.
Schritt
02
Kontaktaufnahme mit der Ausländerbehörde in Deutschland
  • Der Arbeitgeber vereinbart mit der zuständigen Ausländerbehörde einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.
  • Die Ausländerbehörde klärt den Arbeitgeber über die Verfahrensschritte und seine Pflichten auf.
Schritt
03
Abschluss einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Ausländerbehörde
  • Der Arbeitgeber schließt zur Durchführung des Verfahrens mit der Ausländerbehörde eine entsprechende Vereinbarung ab: Gebühr von 411 € wird erhoben.
  • Der Arbeitgeber übergibt alle erforderlichen Anträge und Dokumente (u.a. Vollmacht, Passkopie und Nachweise zu Berufsqualifikationen der Fachkraft).
Schritt
04
Anerkennung der ausländischen Abschlüsse
  • Die Ausländerbehörde leitet das Verfahren ein: Antrag und erforderliche Unterlagen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet. Eventuelle Nachforderungen müssen vom Arbeitgeber an die ausländische Fachkraft kommuniziert werden.
  • Ergebnis des Verfahrens soll innerhalb von zwei Monaten ab Datum des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen vorliegen: Ausländerhörde hält Erledigungsfrist nach.
Bitte beachten: Arbeitgeber sollten sich im Vorfeld über das Anerkennungsverfahren auf www.make-it-in-germany.com informieren.
Schritt
05
Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit (BA)
  • Die Ausländerbehörde leitet das Verfahren ein: Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" inklusive "Zusatzblatt A" sowie erforderlichenfalls ein Qualifizierungsplan werden an die BA weitergeleitet.
  • Zustimmung der BA gilt als erteilt, wenn die BA innerhalb von einer Woche nichts Gegenteiliges mitteilt: Ausländerbehörde hält Erledigungsfrist nach.
Bitte beachten: Zustimmungsverfahren der BA wird in Abhängigkeit vom Ausgang des Anerkennungsverfahrens durchgeführt.
Schritt
06
Aushändigung der Vorabzustimmung zum Visum
  • Die Vorabzustimmung wird von der Ausländerbehörde an den Arbeitgeber übergeben, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Anerkennungsverfahren der Berufsqualifikationen wurde positiv abgeschlossen.
    • Berufsausübungserlaubnis (soweit erforderlich) ist erteilt oder zugesichert.
    • Zustimmung der BA (soweit erforderlich) liegt vor.
    • Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen (soweit im Inland abschließend prüfbar) liegen vor.
  • Arbeitgeber leitet die Vorabzustimmung im Original an die ausländische Fachkraft weiter.
Schritt
07
Visumantragsstellung bei der deutschen Auslandsvertretung
  • Ausländische Fachkraft gibt bei Terminbuchung zur Visumbeantragung bei der zuständigen Auslandvertretung an, dass eine Vorabzustimmung vorliegt.<(li>
  • Auslandsvertretung vergibt einen Termin zur Visumbeantragung innerhalb von drei Wochen.
  • Visumantragstellung mit allen erforderlichen Nachweisen und Prüfung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen.
  • Entscheidung über den Visumantrag in der Regel innerhalb von drei Wochen ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen.